Am 20. September 2007 hat Bremen als erstes Bundesland dem Antrag der Grünen auf Einführung von Mitwirkungsrechten für Tierschutzvereine (Verbandsklagerecht) stattgegeben. Ähnliche Entwürfe wurden mittlerweile in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig Holstein abgelehnt, Sachsens Entscheidung steht noch aus.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck teilte dem Landesverband "Menschen für Tierrechte" schriftlich mit, er stehe weiterhin zur Einführung des Verbandsklagerechts.
Das Verbandsklagerecht bedeutet für die biomedizinische Forschung:
- Von der Behörde ausgesprochene Genehmigungen für Tierversuchsvorhaben sind jederzeit anfechtbar.
- Ein Verein, dessen Vertreter der Genehmigung der Behörde bereits zugestimmt oder sie abgelehnt hat, kann diese Entscheidung noch später in Frage stellen.
- Bis zur richterlichen Entscheidung wird das Forschungsvorhaben ausgesetzt.
Die GFBF informiert Mitglieder der zuständigen Ausschüsse des jeweiligen Landtags über zu erwartende Konsequenzen und wirkt auf eine Ablehnung hin.