Deutschland: Verbandsklagerecht


Am 20. September 2007 hat Bremen als erstes Bundesland dem Antrag der Grünen auf Einführung von Mitwirkungsrechten für Tierschutzvereine (Verbandsklagerecht) stattgegeben. Ähnliche Entwürfe wurden mittlerweile in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig Holstein abgelehnt, Sachsens Entscheidung steht noch aus.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck teilte dem Landesverband "Menschen für Tierrechte" schriftlich mit, er stehe weiterhin zur Einführung des Verbandsklagerechts.

Das Verbandsklagerecht bedeutet für die biomedizinische Forschung:

  • Von der Behörde ausgesprochene Genehmigungen für Tierversuchsvorhaben sind jederzeit anfechtbar.
  • Ein Verein, dessen Vertreter der Genehmigung der Behörde bereits zugestimmt oder sie abgelehnt hat, kann diese Entscheidung noch später in Frage stellen.
  • Bis zur richterlichen Entscheidung wird das Forschungsvorhaben ausgesetzt.

Reaktionen der GFBF


Die GFBF informiert Mitglieder der zuständigen Ausschüsse des jeweiligen Landtags über zu erwartende Konsequenzen und wirkt auf eine Ablehnung hin.