Der Rat der Europäischen Union hat am 05. November 2008 einen Entwurf für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere veröffentlicht. (PDF)
Dieser Entwurf enthält grundlegende positive Novellierungsvorschläge. Hier sind die Harmonisierung der Gesetzgebung zum Tierschutz in der EU, die Anhebung der Mindestanforderungen an die Ausbildung von Personen und die Durchführung von Tierversuchen, die Berücksichtigung der 3Rs, die notwendige Einbeziehung von Tierärzten mit Kenntnissen in der Labortiermedizin in allen wissenschaftlichen Einrichtungen oder die Möglichkeit des Versuchsabbruchs durch das verantwortliche Personal der Einrichtung zu nennen.
Dem gegenüber stehen Novellierungsvorschläge, deren Umsetzung erhebliche Probleme für die europäische Biomedizinische Forschung bedingen würden. Als generell problematisch sind die grundsätzliche Forderung einer Genehmigung mit positiver ethischer Bewertung für sämtliche Vorhaben, unrealistisch kurze Fristen für eine Antragsbearbeitung sowie eine inkonsistente Definitionsschärfe zu werten, die teils präzise Anforderungen vorgibt, andererseits relevante Schlüsselbegriffe wie den Schweregrad einer Belastung erst in Zukunft definieren will. Weitere, spezielle Problempunkte wurden in folgender Tabelle (PDF) zusammengestellt, die die GFBF mit Unterstützung tierexperimenteller Institutionen erarbeitet hat.
Die GFBF agiert sich im europäischen Verbund.